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04. Mai 2009

Honeckers Wahl-Debakel



Dresden - Die DDR-Machthaber setzten vor 20 Jahren alle Hebel in Bewegung. Sie mobilisierten Staatssicherheit und Agitatoren, um Zwischenfälle zu verhindern und eine möglichst hohe Zustimmung zu erreichen. Zum Debakel wurde die Kommunalwahl am 7. Mai 1989 für das Regime von Partei- und Staatschef Erich Honecker dennoch. Denn erstmals schauten Bürger bei der Stimmauszählung genau hin und wiesen so bei der letzten unfreien Wahl vor dem Mauerfall den SED-Funktionären eine plumpe Wahlfälschung nach. Ostberlin geriet daraufhin erst recht unter Druck.

«Die Einheitslisten-Wahl an sich war bereits eine Farce», sagte der Historiker Michael Richter vom Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der AP. Es habe keine wirkliche Wahl gegeben. Tatsächlich kamen nur linientreue Kandidaten auf die Liste, dafür sorgten Stasi und SED. Für viele Menschen in der DDR war zudem längst klar, dass die Ergebnisse bei Wahlen obendrein schöngerechnet werden.

Dagegen und gegen das Wahlsystem regte sich zunehmend Widerstand. Eine wichtige Rolle spielte dabei die evangelische Kirche. So wurde Ende 1988 auf einem regionalen Kirchentag in Görlitz eine Reform des Wahlsystems gefordert. Auch die Synode der Landeskirche Sachsen wandte sich wenige Wochen vorm Termin gegen die Scheinwahlen und kritisierte «die fehlende Möglichkeit» der Auswahl von Kandidaten. Bemängelt wurde zudem, dass das Aufsuchen der Wahlkabine in der DDR faktisch nicht erwünscht und die Abstimmung damit nicht geheim war.

Angst vor Repressalien

Tatsächlich machte sich bereits verdächtig, wer in die Wahlkabine ging. Die Mehrzahl der Wähler warf den Wahlzettel wie von den Agitatoren gewünscht und aus Angst vor Repressalien daher einfach nur geknickt in die Urne. Kreuze waren bei der DDR-»Falt-Wahl» ohnehin nicht vorgesehen. Die Staatssicherheit ahnte gleichwohl, dass es dieses Mal so viele Nichtwähler und Gegenstimmen geben könnte wie nie zuvor.

In ihren Berichten war von einer deutlichen Zunahme von «feindlich-negativen» Protestaktionen die Rede. Allein zwischen Anfang Januar 1989 und dem Wahltag registrierte das Mielke-Ministerium mehr als hundert Aktionen. In vielen Städten kursierten Schriften, in denen freie und geheime Wahlen gefordert wurden. Es gab Aufrufe zum Wahlboykott - und jede Menge Verhaftungen Oppositioneller.

400 Beobachter allein in Ostberlin

Doch Bürgerrechtler und Kirchenvertreter ließen sich nicht einschüchtern. Immer mehr oppositionelle Gruppen organisierten in ihren Regionen die Kontrolle der Stimmauszählung - das war schließlich nicht verboten. Nach Schließung der Wahllokale beobachteten so landesweit mehrere tausend Menschen die Auszählung. Allein in Ostberlin waren am Wahlabend rund 400 Beobachter unterwegs. In den Kirchen wurden die Ergebnisse dann zusammengetragen: Sieben bis acht Prozent Nein-Stimmen bei einer Wahlbeteiligung unter 85 Prozent.

Wahlleiter Egon Krenz meldete dagegen gerade mal 1,15 Prozent Nein-Stimmen bei einer Beteiligung von knapp 99 Prozent. Das Ergebnis sei ein eindrucksvolles Votum, ein Bekenntnis «für einen starken Sozialismus», tönte er im DDR-Fernsehen. Doch kaum noch jemand glaubte die offizielle Version, die SED-Führung hatte sich gründlich verrechnet. Nach Bekanntwerden der Kontrollberichte gingen die Proteste erst richtig los.

Die Wahlfälschung sei ein ganz entscheidender Baustein auf dem Weg zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 gewesen, erklärte Richter. Vielen Menschen habe das Vorgehen der SED-Führung die Augen geöffnet. Der 7. Mai sei «der Anfang vom Ende» der DDR und der Nachweis der Fälschung der erste große Erfolg der Bürgerrechtler gewesen, sagte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel am Wochenende in ihrer jüngsten Videobotschaft.

Milde Strafen nach dem Mauerfall

Kirchenvertreter und Bürgerrechtler erstatteten Strafanzeige. Nachgegangen wurde den Hinweisen freilich nicht. Anzeigen sollten auf Weisung aus Ostberlin mit dem Hinweis abgebügelt werden, dass «keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat» vorlägen. Erst nach dem Fall der Mauer mussten sich einige Funktionäre wie der frühere Dresdner SED-Bezirkschef Hans Modrow wegen Wahlfälschung oder Anstiftung dazu vor Gericht verantworten. Die Verfahren endeten allerdings meist mit Bewährungsstrafen. Zur Begründung für die milden Urteile hieß es auch, eine Wiederholungsgefahr könne ausgeschlossen werden.






 

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