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Donnerstag, der 4. Januar 2007
Investor Relations leiden unter Überregulierung





Hamburg - Die Mehrheit der IR-Experten deutscher Aktiengesellschaften fühlt sich durch die Vielzahl gesetzlicher Vorgaben in ihrer Arbeit behindert. Gerade einmal drei Prozent der Fach- und Führungskräfte in IR-Abteilungen sind nicht der Ansicht, dass ihr Arbeitsfeld durch eine zu starke Regulierung beeinträchtigt wird.

Das neue Anlegerschutzgesetz belastet die IR-Abteilungen jedoch nicht so sehr, dass Nachteile in der Betreuung von Privatanlegern entstehen. Dies zeigt der aktuelle IR-Trendmonitor von CAT Consultants, news aktuell und Faktenkontor.

Zwischenberichtspflicht, Meldepflicht, Prospektpflicht - die Finanzmarktkommunikation unterliegt in Deutschland scharfen Verpflichtungen zur Publizität. IR-Experten müssen über ein erhebliches rechtliches Fachwissen verfügen, um sich im Dickicht aus Programmen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zurecht zu finden.

50 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte sind der Meinung, dass die Investor Relations "stark" überreguliert sind. Für 11 Prozent sind sie es sogar "sehr stark". Vor allem die IR-Abteilungen in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern haben mit den Regelungen zu kämpfen.

Mehr als die Hälfte der befragten IR-Fachleute gibt an, dass die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen zu den drei wichtigsten Eigenschaften eines Mitarbeiters in IR-Abteilungen gehört. Die Angestellten in IR-Abteilungen nennen dies sogar am häufigsten ihre größte Stärke. Aber nur selten können IR-Mitarbeiter in deutschen Unternehmen ein rechtswissenschaftliches Studium vorweisen.

Dabei gibt es spätestens seit der Verabschiedung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP) der Europäischen Union im Jahr 1999 geradezu eine Flut von Verpflichtungen, die im Besonderen die Finanzmarktkommunikation betroffen haben. Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist nur ein Beispiel. Es bedeutet für IR-Abteilungen mitunter einen erheblichen Aufwand.

Trotzdem sehen die befragten IR-Experten darin keinen Nachteil für die Qualität der Investor Relations mit Privatanlegern. So verneinen mehr als die Hälfte der Befragten die Möglichkeit, dass die neue Gesetzgebung die Veröffentlichung zukunftsgerichteter Aussagen unterbinde. Insbesondere IR-Experten von Unternehmen, die mehr als 5.000 Angestellte beschäftigen, gehen davon aus, dass das neue Anlegerschutzgesetz sich in den Investor Relations nicht zum Nachteil der Privatanleger auswirken wird.



Montag, 13. Oktober 2008







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