Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden ab 2009 Zertifikate anders behandelt als Aktien, Anleihen oder Fonds. Darauf weist die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer September-Ausgabe hin. Steuerfreiheit für Kursgewinne ist demnach nur Anlegern mit Zertifikaten sicher, die sie bis zum 14. März 2007 gekauft haben. Nur für diese Papiere gilt ein Bestandsschutz.
Bei später gekauften Zertifikaten sind nach den Angaben der Zeitschrift Kursgewinne nur dann steuerfrei, wenn sie bis 30. Juni 2009 wieder verkauft werden und mindestens ein Jahr im Depot gelegen haben.
«Finanztest» gibt folgende Hinweise zum Umgang mit bestimmten Arten von Zertifikaten:
- Von Indexzertifikaten, die keinen Bestandsschutz genießen, sollten sich Anleger demzufolge noch in diesem Jahr trennen. Stattdessen könnten sie Indexfonds kaufen; deren Kursgewinne blieben dauerhaft steuerfrei.
- Bei Bonus- und Discountzertifikaten ohne Bestandsschutz sollten die Anleger überlegen, direkt in die betreffende Aktie oder den zugrundeliegenden Index zu investieren. Das Risiko sei so zwar höher, aber auch die Renditechance, schreibt «Finanztest».
- Garantiezertifikate und Aktienanleihen gelten als Finanzinnovationen. Die Gewinne sind nach den Angaben der Experten schon bisher steuerpflichtig. Für Anleger ändere sich nur die Höhe der Besteuerung, für viele sei die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 sogar günstig.
