Die Tarifvereinbarung über den Mindestlohn am Bau ist unter Dach und Fach. Auch die ostdeutschen Arbeitgeberverbände stimmten nun dem Schiedsspruch der Schlichtungsstelle unter Leitung des früheren Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement zu, wie der sächsische Baugewerbeverband am Donnerstag in Dresden mitteilte. Damit ist der seit fast einem halben Jahr währende Tarifkonflikt über die Zukunft des Bau-Mindestlohns beigelegt. Allerdings zeichnet sich bereits eine Fortsetzung des Streits im kommenden Jahr ab.
Der Vereinbarung zufolge wird in Westdeutschland der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Bauhelfer) von 10,40 auf 10,70 Euro und in der Lohngruppe 2 (Angelernte) von 12,50 auf 12,85 Euro erhöht. In den neuen Bundesländern bleibt es demnach bei 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2.
Der neue, vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2009 geltende bundesweite Mindestlohn-Tarifvertrag für das Baugewerbe kann den Angaben zufolge nun für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gilt er für alle Beschäftigten.
Weiterer Streit über Mindestlohn 2 zeichnet sich bereits ab
Indes zeichnet sich bereits weiterer Streit über die Mindestlöhne ab. Der Verhandlungsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Uwe Nostitz, erklärte, seiner Ansicht nach stehe mit der Annahme des Schiedsspruchs auch vonseiten der Gewerkschaft fest, dass der Mindestlohn für die Lohngruppe 2 (Mindestlohn 2) im Osten spätestens zum 31. August 2009 wegfalle. «Wir erhoffen uns dadurch auch eine effektivere Kontrolle durch die Zollbehörden, was ebenfalls Verhandlungsziel der ostdeutschen Mitgliedsverbände war», sagte Nostitz.
Die Industriegewerkschaft BAU erklärte dazu, es werde noch vor Beginn der nächsten Tarifverhandlungen eine Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern eingesetzt, die offene Fragen der Vereinheitlichung der Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindestlöhne beantworten solle. Man sei froh, «den Mindestlohn am Bau unter Dach und Fach gebracht zu haben». Nur Lohnuntergrenzen könnten den ansonsten einsetzenden freien Fall der Löhne eindämmen, erklärte Gewerkschaftschef Klaus Wiesehügel.
Der ZDB hatte in den Verhandlungen gefordert, dass es nur noch einen Mindestlohn geben soll, und wollte den Mindestlohn für Angelernte abschaffen. Auch der Hauptverband der deutschen Bauindustrie (HDB) ließ Sympathie für den Vorstoß erkennen, den die Gewerkschaft aber strikt ablehnte. Die Abschaffung des Mindestlohns 2 würde bedeuten, dass auch gelernte Arbeiter wie Hilfskräfte bezahlt würden, erklärte die IG BAU.
Laut ZDB ging der Zustimmung zum Schiedsspruch eine «intensive Diskussion» unter den Mitgliedsverbänden voraus. Entscheidend sei gewesen, dass der Mindestlohn 2 kommendes Jahr wegfalle.
