Die Tarifvereinbarung über den Mindestlohn am Bau ist unter Dach und Fach. Die noch ausstehende Zustimmung der ostdeutschen Baugewerbeverbände sei erfolgt, erklärte der sächsische Baugewerbeverband am Donnerstag in Dresden. Damit sei der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle unter Leitung des früheren Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement angenommen.
Demnach bleiben die Mindestlöhne in den neuen Bundesländern von 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 (Bauhelfer) und 9,80 Euro in der Lohngruppe 2 (Angelernte) bis zum 31. August 2009 bestehen. Im Westen wird der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 von 10,40 auf 10,70 Euro und in der Lohngruppe 2 von 12,50 auf 12,85 Euro erhöht. Der neue, vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2009 geltende bundesweite Mindestlohn-Tarifvertrag für das Baugewerbe könne nun für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Weiterer Streit über Mindestlohn 2 zeichnet sich bereits ab
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Uwe Nostitz, erklärte, seiner Ansicht nach stehe mit der Annahme des Schiedsspruchs auch vonseiten der Gewerkschaft fest, dass der Mindestlohn II spätestens zum 31. August 2009 wegfalle. «Wir erhoffen uns dadurch auch eine effektivere Kontrolle durch die Zollbehörden, was ebenfalls Verhandlungsziel der ostdeutschen Mitgliedsverbände war», sagte Nostritz.
Die Industriegewerkschaft BAU erklärte dazu, es werde noch vor Beginn der nächsten Tarifverhandlungen eine Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern eingesetzt, die offene Fragen der Vereinheitlichung der Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindestlöhne beantworten solle. Man sei froh, «den Mindestlohn am Bau unter Dach und Fach gebracht zu haben». Nur Lohnuntergrenzen könnten den ansonsten einsetzenden freien Fall der Löhne eindämmen, erklärte Gewerkschaftschef Klaus Wiesehügel.
