Können Vereine bei Spendenaufrufen im Internet den Behörden keine ausreichenden Auskünfte über die Verwendung der Gelder geben, droht ihnen ein Sammlungsverbot. Zu diesem Ergebnis kam das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. In dem verhandelten Fall hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier Tierschutzvereine aufgefordert, Auskünfte über ihre bei Internetaufrufen erhaltenen Spenden zu geben.
Weil es bei in einem Fall Zweifel gegeben habe, wurde ein Sammlungsverbot verhängt. Dagegen setzte sich der betroffene Verein zur Wehr und unterlag erst vor dem Verwaltungsgericht und nun auch vor den Koblenzer Richtern. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Veranstaltung einer Sammlung rechtfertige deren Überwachung, hieß es zur Begründung. Kontrollmaßnahmen seien zum Schutz der Bevölkerung vor unseriösen Spendenaufrufen erforderlich und verfassungsgemäß. Dies gelte auch für Aufrufe im Internet.
(Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Koblenz 7 A 10285/08.OVG, 7 A 10384/08.OVG und 7 B 10618/08.OVG)
