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Kinderporno-Razzien in Deutschland und Österreich!

veröffentlicht am 03.05.2006


Die deutschen und österreichischen Behörden haben heute im Rahmen eines komplexen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachtes der Verbreitung kinderpornographischer Schriften über das Internet insgesamt 60 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und Österreich vollstreckt.

Hintergrund dieser Durchsuchung ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen 56-jährigen Hamburger. Der Tatverdächtige eröffnete im Dezember letzten Jahres im Internet ein so genanntes "Gästebuch", um kinderpornographisches Bildmaterial zu tauschen und zu verbreiten sowie mit Gleichgesinnten wie in einem "Chatroom" zu kommunizieren. Innerhalb weniger Stunden wurden von verschiedenen Personen mehr als 200 entsprechende Bilder eingestellt.

 

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Hamburg - Die deutschen und österreichischen Behörden haben heute im Rahmen eines komplexen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachtes der Verbreitung kinderpornographischer Schriften über das Internet insgesamt 60 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und Österreich vollstreckt.

Hintergrund dieser Durchsuchung ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen 56-jährigen Hamburger. Der Tatverdächtige eröffnete im Dezember letzten Jahres im Internet ein so genanntes "Gästebuch", um kinderpornographisches Bildmaterial zu tauschen und zu verbreiten sowie mit Gleichgesinnten wie in einem "Chatroom" zu kommunizieren. Innerhalb weniger Stunden wurden von verschiedenen Personen mehr als 200 entsprechende Bilder eingestellt. Auf diese Bilder erfolgten innerhalb von knapp zwei Tagen fast 19.000 Zugriffe.

Der Webhoster der Internetseite stellte bei einer Überprüfung den Inhalt der Bilder fest und informierte umgehend die Polizei. Die Seite wurde sofort gesperrt. Bei einer im Dezember 2005 erfolgten Durchsuchung wurden in der Wohnung des 56-jährigen Tatverdächtigen eine Computeranlage und Datenträger sichergestellt. Weitere umfangreiche Ermittlungen ergaben dabei Hinweise auf mehr als 130 Tatverdächtige im Ausland sowie fast 60 Tatverdächtige mit einem Wohnsitz in Deutschland. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, kinderpornographische Bilder erworben und zum Teil auch verbreitet zu haben.  


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