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Fall Mitja: Kinderschänder enthemmte sich mit Alkohol

veröffentlicht am 03.03.2007


Ein Gutachter hat bereits 1998 vor einer Rückfallgefahr bei dem mutmaßlichen Mörder Mitjas gewarnt. Der Psychiatrie-Professor Hans-Ludwig Kröber sagte nach Informationen des «Focus» in dem Leipziger Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, dass bei dem Angeklagten Uwe K. auch künftig «die Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten» bestehe.

 

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Leipzig - Ein Gutachter hat bereits 1998 vor einer Rückfallgefahr bei dem mutmaßlichen Mörder Mitjas gewarnt. Der Psychiatrie-Professor Hans-Ludwig Kröber sagte nach Informationen des «Focus» in dem Leipziger Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, dass bei dem Angeklagten Uwe K. auch künftig «die Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten» bestehe. Als Grund nannte er dessen «Hang zum übermäßigen Alkoholgenuss», der enthemmend wirke. Uwe K. liegt weiter schwer bewacht auf der Intensivstation des Krankenhauses St. Georg und ist noch nicht vernehmungsfähig, wie die Leipziger Polizei am Samstag mitteilte.



In dem Prozess von 1998 ging es um die versuchte Vergewaltigung eines Elfjährigen im August 1997. K. hatte dem Bericht zufolge 2,9 Promille Alkohol im Blut. Auch bei seinen früheren sexuellen Übergriffen auf Kinder hatte die enthemmende Wirkung von Alkohol eine Rolle gespielt. Er erhielt 1981 ein Jahr Jugendstrafe, 1983 sechs Monate Haft auf Bewährung, 1985 zweieinhalb Jahre Gefängnis und 1989 drei Jahre - jeweils nach DDR-Strafrecht.


Im letzten Prozess von Februar 1998 verwies der Gutachter Kröber laut «Focus» auf den «ursächlichen Zusammenhang» zwischen den Straftaten von Uwe K. und dessen Alkoholkonsum. Er empfahl eine Alkoholtherapie, die er allerdings nur für «einigermaßen Erfolg versprechend» hielt. Das Leipziger Landgericht verurteilte K. zu zwei Jahren Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Im Juli 1998 habe K. eine Alkoholtherapie in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Leipzig begonnen, berichtete das Blatt. Weil für die Ärzte jedoch «keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg» bestanden habe, sei die Therapie im März 2000 abgebrochen worden.


Nach seiner Haftentlassung am 15. Juli 2000 unterzog sich Uwe K. einer ambulanten Sexualtherapie. Auf Grund einer Empfehlung des verantwortlichen Therapeuten verfügte das Landgericht laut «Focus» im Juli 2004, dass er seine Therapie beenden darf.


Beschäftigung in Schulzoo wird untersucht


Unterdessen sprach sich der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) dafür aus, gefährliche Täter mit unbefristeten Regeln und Verboten stärker zu kontrollieren. «Natürlich erfordert das mehr Personal, aber die Sicherheit muss uns die Mehrkosten wert sein», sagte er der «Sächsischen Zeitung».


Sexualstraftäter sollten zudem nach ihrer Haftzeit intensiver überwacht werden als andere ungefährlichere Täter. Mackenroth sprach sich außerdem dafür aus, die Entlassung eines Straftäters allein von seiner Gefährlichkeit abhängig zu machen. Für die Arbeit von Bewährungshelfern wolle er Qualitätsstandards festlegen.


Mackenroth sagte, die Justiz werde untersuchen, warum Uwe K. trotz seiner Vorstrafen vor fünf Jahren in einem Schulzoo arbeiten durfte. «Wenn die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, werden wir über Konsequenzen reden.»


Uwe K. hatte sich in der Nacht zum vergangenen Donnerstag eine Woche nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja unter eine Straßenbahn in Leipzig geworfen. Er erlitt eine schwere Ganzkörperquetschung, war aber nicht in Lebensgefahr. Die Leiche Mitjas war am Samstag, 24. Februar, in einer Kleingartenanlage entdeckt worden.


  (© AP)



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