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03. Januar 2009

Nordrhein-Westfalen droht mit Klage gegen Klinik-Gesetz



Berlin - Nordrhein-Westfalen droht mit einer Verfassungsklage gegen das Krankenhaus-Gesetz, das den Kliniken eine Finanzspritze von rund 3,5 Milliarden Euro für 2009 verspricht. «Wir prüfen sehr ernsthaft eine Verfassungsklage», sagte Landessozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut einer «Focus»-Meldung vom Samstag. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte darauf mit Unverständnis.

Die Klage soll sich laut Laumann gegen Klauseln zur Verteilung der Mittel für die Krankenhäuser wenden. Es könne nicht sein, «dass die Krankenhäuser in den einzelnen Ländern unterschiedliche Basisfallwerte bekommen». Nordrhein-Westfalen hätte mit Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein «die schlechtesten Bedingungen in Deutschland».

Der Bundestag hat das Gesetz kurz vor Weihnachten beschlossen; die Zustimmung im Bundesrat steht allerdings noch aus. In einer Stellungnahme hatte Laumann bereits im November in der Länderkammer über die Mittelverteilung geklagt.

Das Gesetz sieht zwar vor, die Summen anzugleichen, die in den einzelnen Ländern für bestimmte Behandlungen bezahlt werden. Allerdings werden nicht alle Unterschiede ausgebügelt. Das Prinzip «gleiches Geld für gleiche Leistung» werde damit unterlaufen, hatte Laumann im Bundesrat kritisiert.

Eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte der AP am Samstag, die Ankündigung sei unverständlich. «Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gehören zu den Gewinnern der Reform», sagte sie. Ein Fünftel der zusätzlichen Mittel für die Kliniken 2009 flössen in das bevölkerungsstärkste Bundesland. Darüber hinaus bekämen die dortigen Kliniken 145 Millionen Euro auf Grundlage des nächsten Schritts zur Angleichung der Vergütungen.






 

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