Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Betroffene Kassenpatienten sollten sich in den kommenden Wochen um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall kümmern. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit müssen sie sonst mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten rechnen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.
Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einer Ersatzabsicherung die Frage: Gesetzliche oder private Lösung? Das Schließen der Versicherungslücke wird in jedem Fall mit Zusatzkosten verbunden sein.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind ab 2009 verpflichtet, einen Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Weil die Tarifbedingungen und Prämien recht unterschiedlich sind, ist ein Vergleich zwischen den vielen Kassenangeboten ratsam. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sich der Versicherte mit der Auswahl eines Wahltarifs für mindestens drei Jahre an die Kasse bindet.
Gesetzlich oder privat?
Möglich ist alternativ eine private Absicherung mit Hilfe einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt dann bei längerer Krankheit häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz, ganz gleich, ob man sich zu Hause oder in der Klinik auskuriert. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Neukunden.
