Die Regierung will Opfer und Zeugen von Straftaten besser schützen und ihnen mehr Rechte im Gerichtssaal einräumen. Justizministerin Brigitte Zypries präsentierte am Dienstag einen Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im Februar billigen will. Die SPD-Politikerin sagte, vor allem den Opfern schwerer Verbrechen sei es wichtig, dass ihre Belange im Strafverfahren berücksichtigt werden. «Dies dient vielen auch zur Aufarbeitung des Erlebten.»
Erweitert wird das Recht für Opfer, vor Gericht als Nebenkläger an der Seite des Staatsanwalts aufzutreten. Diese Möglichkeit sollen nun auch Opfer von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung bekommen, ebenso Opfer von Raub oder Erpressung. Schon bei der Polizei sollen sie erfahren können, ob sie ein Recht auf Nebenklage erhalten.
Das Recht dazu werde konsequent an der Schutzbedürftigkeit des Opfers ausgerichtet, sagte Zypries. Zudem werden Informationspflichten gegenüber Verletzten verbessert.
Zypries sagte, der Staat trage nicht nur Verantwortung für die Bestrafung der Täter, sondern auch für die Opfer. «Noch vor 20 Jahren ging es ganz überwiegend um die Täter - das Opfer spielte so gut wie keine Rolle. Heute weiß man, dass Verletzte Subjekte im Verfahren sind und eigene Rechte haben.»
Für Kinder und Jugendliche sollen die Verfahren so schonend wie möglich gestaltet werden. Dazu würden die Schutzgrenzen in verschiedenen Vorschriften von 16 auf 18 Jahre erhöht. Zeugen sollen in bestimmten Fällen ihre Wohnadresse im Gerichtssaal nicht nennen müssen, um ihnen angstfreie und unverfälschte Aussagen zu ermöglichen. Die Länderkammer muss nicht zustimmen, obwohl Mehrkosten bei den Ländern anfallen könnten.
Lob für das Vorhaben kam von der FDP. Der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, erklärte, der Verlauf mancher Debatte in den vergangenen Wochen über die RAF-Täter müsse für die Terror-Opfer wie eine Verhöhnung ihres Leids erschienen sein. Es sei schlimm, dass in der Öffentlichkeit häufig die Opfer diejenigen sind, die vergessen werden. «Zu RAF-Zeiten gab es praktisch keinen Opferschutz im Strafverfahren. Es ist gut, dass sich das inzwischen geändert hat.»
Straftat im Ausland - Anzeige im Inland
Eine Ergänzung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe soll es Deutschen ermöglichen, auch in Deutschland Anzeige zu erstatten, wenn sie im Ausland Opfer einer Straftat wurden.
Ein Opferschutzgesetz gibt es erst seit 1986. 1998 folge das Zeugenschutzgesetz. 1999 wurde der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren gestärkt.
2004 wurde das Opferschutzgesetz erstmals reformiert. Darin wurde bereits festgelegt, dass mehrfache Vernehmungen, die für ein Opfer etwa in einem Vergewaltigungsprozess sehr belastend sind, vermieden werden sollen. Das zweite Opferrechtsreformgesetz steht jetzt an.
