Ist die GEZ-Gebühr eine Steuerabgabe?
veröffentlicht am 02.10.2006

Die Dikssuion um die Einführung einer GEZ-Gebühr für internetfähige Computer reißt nicht ab. Nach Meinung des Bonner Unternehmens „Included EDV-Service“ stellt die Abgabe sogar eine unzulässige Steuer dar.
Nach den aktuellen Plänen soll ab dem 1.
Bonn - Die Dikssuion um die Einführung einer GEZ-Gebühr für internetfähige Computer reißt nicht ab. Nach Meinung des Bonner Unternehmens „Included EDV-Service“ stellt die Abgabe sogar eine unzulässige Steuer dar.
Nach den aktuellen Plänen soll ab dem 1. Januar 2007 für jeden internetfähigen PC in Privathaushalten und Firmen mindestens die Gebühr für den Radio-Empfang oder sogar in Höhe von 17,03 Euro für den TV-Empfang erhoben werden. Unternehmen mit mehreren Computern, die an einem Standort in einem Netzwerk zusammengeschlossen sind, müssen die Gebühr nur einmal entrichten. Nach Ansicht von Included-Inhaber Andreas Beuslein haben die Nutzer keine Wahl, ob ihr Rechner diese Kriterien für die neue GEZ-Gebühr erfüllt oder nicht. „Und damit ist es rechtlich keine Gebühr mehr, sondern eine Steuerabgabe, denn sie betrifft jeden Besitzer eines Computers“, so Beuslein.
Die Gebühr bezieht sich nach aktuellem Stand auch auf mobile Endgeräte wie Notebooks, PDAs (Personal Digital Assistent) und Handys, mit denen Radio- und Fernsehsender empfangen werden können. Unternehmer müssen dann in Zukunft für Radio- und Fernsehgeräte in ihrem Privathaushalt, für das Autoradio sowie für das PC-System und die mobilen Geräte bezahlen. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ich für mehrere Orte, an denen ich niemals gleichzeitig sein kann, GEZ-Gebühren zahlen soll“, empört sich Beuslein.
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