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02. September 2008
Vorsicht bei Musikdownloads


Potsdam - Abmahnungen wegen angeblich illegaler Downloads von Musik aus dem Internet sollten die betroffenen Verbraucher immer genau prüfen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg ist längst nicht jedes Herunterladen von Musik aus dem Netz mit einer Urheberrechtsverletzung verbunden.

Viele Bands stellten Titel aus Marketinggründen kostenlos ins Netz. Auch die Nutzung von Tauschbörsen sei nicht grundsätzlich rechtswidrig. Um nicht in eine teure Urheberrechtsfalle zu tappen, muss der Musikfan aber die Angebote im Internet stets genau lesen.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen würden in der Regel von spezialisierten Anwaltskanzleien versandt und gingen oft zu weit. Selbst bei tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen seien die Schadensersatzforderungen oft überhöht und die geforderten Unterlassungserklärung überzogen, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Betroffenen sollten daher rechtlichen Rat einholen, um die Ansprüche zu prüfen und eventuell einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Ob Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses für Downloads ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden können, ist umstritten. Der Missbrauch einer ungesicherten drahtlosen Verbindung könne aber eine Abmahnung rechtfertigen. Daher sollte das heimische W-LAN-Netz in jedem Fall mit Passwort und Verschlüsselung gesichert werden.








 
 



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