Unmittelbar vor einer ersten Befassung im Bundesrat haben die Versandapotheken mit scharfer Kritik auf geplante Einschränkungen ihres Geschäftsfeldes reagiert. Bundesverbands-Vorsitzender Christian Buse wies am Dienstag in Berlin einen Vorstoß der Länder Sachsen und Bayern zurück, die den Versand rezeptpflichtiger Medikamente verbieten wollen. Dies sei inakzeptabel und verbraucherfeindlich, sagte Buse. Das Thema steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat.
Die Bundesratsinitiative markiert einen weiteren Meilenstein in der Auseinandersetzung zwischen den Vertretern des etablierten Apothekensystems und den Versandapotheken. Seit gut vier Jahren mischen Versandhändler am Markt mit, Schlagzeilen machte insbesondere die niederländische Internet-Versandapotheke Doc Morris.
Wie so oft geht es dabei um Argumente, vor allem aber um viel Geld. Laut Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) lag der Umsatz einer Apotheke im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 1,7 Millionen Euro. Alle Apotheken zusammen setzten 38,1 Milliarden Euro um, der Anteil verschreibungspflichtiger Arzneimittel lag bei 70 Prozent.
Die Versandapotheken versuchen, ein Stück vom Kuchen abzubekommen, und das offenbar mit steigendem Erfolg. Lag der Versandanteil am Markt 2007 noch bei geschätzt drei Prozent, könnte er in diesem Jahr laut BVDVA vier Prozent betragen. «Und die Tendenz ist steigend», erklärt Buse. Denn: «Die Tendenz geht ganz klar zum Einkaufen über das Internet».
«Geschenk an die Apotheker»
Der Feind der virtuellen Apotheken hört auf den Namen Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Der BVDVA kann seitenweise Presseinformationen des konkurrierenden Verbandes vorlegen, deren Inhalt mindestens als irreführend, wenn nicht gar als komplett falsch bezeichnet wird.
Eine Mitarbeiterin der ABDA-Pressestelle sitzt, ausweislich der Teilnehmerliste, dann auch in einer Pressekonferenz des BVDVA, ungefähr zeitgleich flattert eine Pressemitteilung in die Redaktionen, in der die Präsenzapotheker warnen: «Die Gefahr für Verbraucher steigt, im Internet gefälschte oder minderwertige Arzneimittel zu erwerben».
Das ist präzise Lobby-Arbeit, der ABDA macht sich gar nicht erst die Mühe, die Nähe zur Politik zu verbergen. In der Pressemitteilung heißt es, der «Versandhandel mit Arzneimitteln muss in Deutschland auf das europarechtlich zulässige Maß zurückgeführt werden». Der Titel des Bundesrats-Antrages von Bayern und Sachsen ist nahezu wortgleich: «Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß». Fraglich ist nur, wer von wem abgeschrieben hat.
Die Versandapotheker wähnen hinter dem ganzen Ungemach «ein Geschenk an die Apotheker, das vor dem Hintergrund der in Bayern anstehenden Landtagswahl am 28. September zu interpretieren» sei. Sie haben den Münchner Rechtsanwalt Thomas Bruggmann in Stellung gebracht. Der will nicht ausschließen, dass die ganze Sache «vor Gericht kommen könnte».
Derweil droht beiden Seiten von anderer Stelle eine Erhöhung des Blutdrucks. Stress machen Drogerieketten, die nicht nur Arzneimittel-Bestellungen per Internet bewerben, sondern auch als Abholstationen (Pick-Up-Stationen) fungieren wollen. Schlecker beispielsweise hat dies angekündigt, «eine Anlieferung in die Schlecker-, Ihr Platz- und drospa- Märkte ist derzeit nicht möglich», heißt es jedoch auf der Homepage der zuständigen holländische Versandapotheke.
Für die ABDA ist die Sache klar. Der «Banalisierung der Medikamentenversorgung durch Drogerien und Einzelhandelsketten muss ein Riegel vorgeschoben werden», wettert der Verband, und sieht dabei unvermutet den BVDVA an seiner Seite. Denn auch den Versandapotheken ist die neue Konkurrenz bittere Medizin. «Die Pick-Up-Stellen sind nicht in unserem Sinne», sagt BVDVA-Mann Buse.
