Die Bundesnetzagentur will die Preise für Telefongespräche im Inland und eventuell auch für Anrufe in die Mobilfunknetze aus ihrer Kontrolle entlassen. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, erklärte am Mittwoch in Bonn, vor allem bei Festnetztelefonaten im Inland sei eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb zu verzeichnen. Weiterhin der vorab genehmigen lassen muss die Telekom dem Vorschlag zufolge aber die Preise für Telefon- und Internetanschlüsse.
Derzeit muss die Telekom ihre Preise vor der Einführung der Bundesnetzagentur vorlegen. Diese kann eingreifen, wenn ihr etwas ungereimt erscheint.
Künftig soll nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur das Bundeskartellamt für die Missbrauchsaufsicht zuständig sein. «Wir sind die Entflechter. Das Kartell ist entflochten, jetzt gilt das normale Kartellrecht», sagte Netzagentur-Sprecher Rudolf Boll. Beim Kartellamt liege die Eingriffsschwelle höher; die Unternehmen bekämen mehr Freiheit.
Die Bundesnetzagentur hatte in den Jahren 2006 und 2007 schon die Märkte für Verbindungen in ausländische Fest- beziehungsweise Mobilfunknetze als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft. Kurth erklärte, inzwischen gebe es auch auf dem Markt für Verbindungen in inländische Festnetze einen starken Preiswettbewerb, der sich in günstigen Preisen sowohl für Pauschaltarife (Flatrates) als auch über Betreiber(vor)auswahl widerspiegele. Eine ähnliche Entwicklung werde auch bei den Tarifen vom Festnetz in die Mobilfunknetze erwartet.
Beibehalten will die Bundesnetzagentur die Regulierung bei Telefonanschlüssen, vor allem auch mit dem Blick auf schnelle Internetzugänge. In diesen Bereich gebe es noch keinen wirksamen Wettbewerb. Gleiches gilt für die Terminierungsentgelte, die für die Weiterleitung von Telefonaten von einem Netz in ein anderes anfallen.
Zu den Plänen der Behörde können die Marktteilnehmer jetzt bis 4. August ihre Stellungnahmen abgeben.
