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02. Juli 2008
Pkw-Steuer für schwere Geländewagen rechtens


München - Die Besteuerung schwerer Geländewagen als Auto ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil eine Klage gegen die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ab. Der Fahrer eines Toyota Landcruisers hatte dagegen geklagt, dass der Fiskus sein Fahrzeug seit 1. Mai 2005 als Pkw einstuft und 1.578 Euro Steuer kassiert. Bis dahin war das 2,9 Tonnen schwere Fahrzeug als Lkw mit nur 172 Euro besteuert worden.

Der Bundesfinanzhof erklärte, das Fahrzeug sei als «Personenkraftwagen geschlossen» zugelassen worden. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung habe 2004 neu festgelegt, dass sogenannte Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr generell als Lkw zu besteuern seien, sondern dass je nach Modell zu entscheiden sei, ob ein Pkw oder ein Lkw vorliegt.

Die Änderung des Steuergesetzes im Jahr 2006 rückwirkend zum 1. Mai 2005 sei verfassungsrechtlich zulässig, weil sie nur klarstellende Bedeutung habe. Die allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, sei verfassungsrechtlich nicht geschützt.

(Aktenzeichen: BFH II R 62/07)






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