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02. Juni 2007

Gleich zwei NPD-Demos verboten



Greifswald - Die NPD darf am Samstag weder in Schwerin noch in Ludwigslust demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald bestätigte in der Nacht das Versammlungsverbot für die Veranstaltung der NPD sowie für die Gegendemonstration der Antifa in Schwerin, wie es in einer Mitteilung hieß.

Damit folgte das OVG den Beschwerden der Stadt Schwerin und kippte eine Entscheidung des dortigen Landgerichts. Dieses hatte die beiden Veranstaltungen unter Auflagen genehmigt. Die NPD hätte demnach in den Außenbezirk Südstadt ausweichen sollen.

Das Gericht sah bei der geplanten NPD-Veranstaltung die Gefahr von gewalttätigen Zusammenstößen mit anderen Gruppen, die nach Einschätzung der Polizei besonders wegen des hohen Kräfteeinsatzes im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel nicht beherrschbar seien. Mit dem OVG-Urteil darf die NPD-Demonstration auch in der Schweriner Südstadt nicht stattfinden.

Ein NPD-Sprecher hatte zuvor auf AP-Anfrage bereits angekündigt, für den Fall eines negativen Entscheids liege eine vorsorglich vorbereitete Beschwerde für das Bundesverfassungsgericht vor.

Außerdem bestätigte das OVG das Verbot der von der NPD als Ausweichvariante für Schwerin in Ludwigslust angemeldeten Versammlung, indem es eine entsprechende Beschwerde der NPD gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin zurück. Die Schweriner Richter hatten am Freitagabend einen Eilantrag der NPD-Landtagsfraktion abgelehnt, der sich gegen ein vom Landkreis Ludwigslust ausgesprochenes Versammlungsverbot gerichtet hatte.

Hingegen erlaubte das OVG unter Auflagen eine Mahnwache, die ursprünglich am östlichen Eingangstor des Schutzzaunes um Heiligendamm stattfinden sollte, in mindestens 200 Meter Entfernung vom Zaun in oder bei dem Ort Vorder Bollhagen. Anders als bei dem zuvor verbotenen Sternmarsch könne bei der Mahnwache angesichts der durch das Gericht angeordneten Höchstzahl von 15 Teilnehmern und der sonstigen Auflagen jederzeit gewährleistet werden, dass etwaige und derzeit nicht ersichtliche Störungen unterbunden werden könnten.




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