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02. Mai 2006

Forenbetreiber schlägt zurück und klagt gegen Abmahnung



Hamburg - Martin Geuß betreibt im Internet die Community "Supernature-Forum". Er staunte nicht schlecht, als er am 24. Februar diesen Jahres im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt wurde. Die Kosten der Abmahnung wurden auf 1.843.24 Euro veranschlagt. Gleichzeitig sollte Geuß eine mit 10.000 EUR strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Bemerkenswert an dieser Abmahnung ist, dass sich diese auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und bis dato auch nicht rechtskräftig ist. Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog dann auch die abmahnende Kanzlei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück.

Mit dem "unter Vorbehalt" gibt sich Geuß allerdings nicht zufrieden. Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber, eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss er sich nun, eine negative Feststellungsklage anzustrengen. Zur Abfederung des finanziellen Risikos dieser Klage stellte die zu Spenden aufgerufene Internetgemeinschaft in einer überwältigenden Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft binnen kurzer Zeit immerhin über 16.000 Euro bereit.

Ein positiver Ausgang des Verfahrens - so verspricht sich Geuß - sollte weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" deutlich erschweren. Für die diesbezüglich von großer Unsicherheit geplagten Forenbetreiber wäre ein gutes Stück Rechtssicherheit wiederhergestellt. Außerdem erhofft er sich auch eine Signalwirkung auf andere Forenbetreiber. "Sie sollten sich künftig nicht mehr so leicht einschüchtern lassen, sondern die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen beziehungsweise der damit verbundenen Ansprüche kritisch zu hinterfragen", empfiehlt Geuß.




 

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