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02. April 2007

Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf Reform der Juristenausbildung



Stuttgart - Baden-Württemberg und Sachsen machen sich für eine umfassende Reform der Juristenausbildung stark. Anstelle des bisherigen Staatsexamens solle ein Bachelor- und dann ein Masterstudiengang treten, forderten der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und sein sächsischer Amtskollege Geert Mackenroth (CDU) am Montag in Stuttgart.

«Die Juristenausbildung ist reformbedürftig», erklärten die beiden Justizminister. Die heutige Ausbildung bereite nur auf das Richteramt vor. Es sei aber nicht der berufsfertige, sondern der wissenschaftlich ausgebildete Einheitsjurist, der sich nach der Universitätsausbildung problemlos in jeden juristischen Beruf einarbeiten könne, gefordert. «Wir wollen kein Drittes Staatsexamen und wir wollen erst recht keine Verlängerung der Ausbildungszeit», erklärten die beiden Minister. Es sei nicht erkennbar, warum Juristen an einem Sonderweg namens Staatsexamen festhalten müssten, erklärten Goll und Mackenroth.

Baden-Württemberg schlägt für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eine sechs Semester dauernde Grundstudiums-, Praktika- und Vertiefungsphase vor, die mit dem Bachelorgrad abgeschlossen werden soll. Damit hätten die Studenten zugleich einen ersten Abschluss, der auch Grundlage für Masterstudiengänge verwandter Fachrichtungen sein könne. Daran solle sich eine weitere Praxisphase und universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase von insgesamt vier Semestern anschließen. Hier soll der Pflichtstoff bis zum Masterabschluss nochmals vertieft, verfestigt und erweitert werden.

Die Masternote der jungen Volljuristen solle sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Masterarbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammensetzen, die unter staatlicher Beteiligung stattfinden sollen, ohne dass der Charakter einer Universitätsprüfung verloren gehe. Mit der so gestalteten Ausbildung würden die jungen Juristen die einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe erwerben. Sie seien jedoch zunächst noch nicht zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Dazu bedürfe es einer Berufseinarbeitung, die bereits im späteren Berufsumfeld stattfinden solle. Die Praxisphase des Masterstudiums und die sich anschließende Berufseinarbeitungszeit soll dem Vorschlag zufolge das bisherige Referendariat ersetzen.






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