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01. September 2008
Grünes Licht für Chaplin-Museum


Lausanne - Die Realisierung eines Chaplin-Museums am einstigen Wohnort des Schauspielers im Schweizerischen Corsier-sur-Vevey ist auf einem guten Weg. Das Bundesgericht hat die Änderung des Quartierplans abgesegnet, die für den Bau des Museums samt 250 Parkplätzen im Park des «Manoir de Ban» notwendig war.

Seit dem Jahr 2000 setzen sich zwei Chaplin-Freunde für den Bau eines Charlie-Chaplin-Museums ein. Nach Gesprächen mit der Familie Chaplin und den politisch Verantwortlichen zeichnete es sich ab, das Museum über das Leben und das Werk Chaplins an seinem einstigen Wohnort auf dem weitläufigen Areal des Anwesens «Manoir de Ban» in Corsier-sur-Vevey zu erstellen.

Im August 2004 unterbreiteten die Stiftung Chaplin-Museum und die Gemeinde Corsier den zuständigen kantonalen Behörden einen Quartierplan für das 132.000 Quadratmeter große Anwesen. Der Plan sieht in einem Teil des großzügigen Parks die Erstellung von Museumsgebäuden und maximal 250 Parkplätzen vor.

Gegen den Quartierplan wurden fünf Einsprüche eingereicht. Ein Nachbar ging damit bis vors Bundesgericht, wurde aber laut einem am Montag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Bereits das Waadtländer Verwaltungsgericht hatte den Quartierplan für rechtens erklärt. Damit kann die weitere Planung des Museums in Angriff genommen werden.

(Urteil: 1C_63/2008 vom 25. August 2008)








 
 



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